Kläger unterliegt gegen Google vor Gericht
Ein amerikanischer Rechtsanwalt wollte sich mal eben an Google bedienen. Wahrscheinlich dachte er, da kann man den schnellen Dollar machen. Er hatte auf seiner Website einen Artikel veröffentlicht, den er nach kurzer Zeit wieder vom Netz nahm. Google jedoch war in der Zwischenzeit anscheinend fleissig und hatte sich die Seite geholt. Wer Google kennt, weiss, dass was da einmal in den Datengräbern drin ist, nie wieder gelöscht wird. Der Rechtsanwalt verklagte daraufhin Google auf Copyrightverletzung. Übersehen hatte er jedoch, dass er ausdrücklich zum spidern und archivieren mit seiner robots.txt der Website aufgefordert hatte.
via Golem